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Steuerberatung für Ärzte und Heilberufe

Wir bieten Ihnen qualifizierte Ärzteberatung.

Wer im Gesundheitswesen tätig ist, muss sich durch die dort vorherrschenden grundlegenden Veränderungen immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Insbesondere der Berufstand der Ärzte unterliegt einem ständigen Strukturwandel.

Von Ihnen als Arzt wird neben Ihrer beruflichen Qualifikation immer öfter auch unternehmerisches Denken und Handeln gefordert, damit Sie in einem sich wandelnden Gesundheitssystem bestehen können.

Gerne stehen wir Ihnen, als Steuerberater für Ärzte bzw. Heilberufe hierbei zur Seite. Mithilfe einer kontinuierlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung sowie einer qualifizierten Reflexion Ihrer unternehmerischen Entscheidungen können Sie mit sicherem Gefühl den künftigen Herausforderungen entgegensehen.

Neben unserem vollumfänglichen Beratungskonzept für Ihre berufliche Tätigkeit beziehen wir auch Ihren Privatbereich in das Betreuungskonzept mit ein. Durch eine strukturierte Vermögensvorsorgeplanung erhalten Sie den notwendigen Überblick über Ihr Vermögen. Ergänzend dazu bieten wir Ihnen die Erstellung von Liquiditätsübersichten an. Anhand derer können Sie jederzeit Ihr frei verfügbares Einkommen bestimmen, um Entscheidungen für private oder berufliche Investitionen zu tätigen.

Die nachfolgenden Dienstleistungsbeschreibungen geben Ihnen einen ersten Überblick darüber, wie wir unser Beratungskonzept für Ärzte strukturiert haben.

Unser Dienstleistungsspektrum -
das können wir für Sie tun

1. Praxisgründung

  • Erstellen von Gründungsberichten
  • Aufstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans
  • Rentabilitätsrechnungen
  • Unterstützung und Vorbereitung von Bankgesprächen

2. Laufende Beratung

  • Quartals-Jour fixe zur Überprüfung der Praxisergebnisse
  • zeitnahe Steuerhochrechnungen zur Feststellung der vorläufigen Steuerlast
  • Jahresendgespräch zur Erarbeitung der Praxisziele für das nächste Jahr (z. B. Anteil der Privatliquidationen)
  • private Vermögens- und Liquiditätsplanung, insbesondere hinsichtlich des selbständigen Aufbaus einer Altersversorgung

3. Aufnahme eines weiteren Berufsträgers

  • Beratung bei der Auswahl möglicher Kooperationsformen
  • Gesprächsmoderation bei der Aufnahme eines neuen Berufsträgers
  • Ermittlung des Praxiswerts
  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen bei den Berufsträgern
  • Beratung in Finanzierungsfragen
  • Mitwirkung bei der Erstellung eines Businessplans für die neue Gesellschaftsstruktur.
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