Steuernews-TV August 2026
Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Seminare zu den Themen Immobilienverwaltung und steuerliche Optimierung als Werbungskosten geltend machen. Wie die Finanzverwaltung bzw. das Finanzgericht im konkreten Fall entschieden haben, erfahren Sie in Steuernews-TV.
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Textabschrift des Videos (Transkription)
Sind Immobilien-Seminare steuerlich absetzbar?
Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Seminare zu den Themen Immobilienverwaltung und steuerliche Optimierung als Werbungskosten geltend machen. Im konkreten Fall ging es um Seminarkosten in Höhe von 5.900,00 Euro. Es handelte sich hierbei um ein spezialisiertes Fortbildungsangebot zur Immobilienverwaltung. Die Finanzverwaltung wollte den Werbungskostenabzug zunächst nicht anerkennen. Das Finanzgericht hingegen verglich die Aufwendungen mit denen von Steuerberatungskosten und ließ den Werbungskostenabzug zu. Fortbildungsveranstaltungen, die der Steueroptimierung von Immobilieninvestitionen dienen, seien untrennbar mit der Vermietungstätigkeit verbunden. Die Vermittlung von steuerlichen Grundlagen sei vergleichbar mit Steuerberatungskosten. Diese stellen Werbungskosten dar, soweit sie bei Ermittlung der Einkünfte anfallen. Besonders für diesen Lehrgang war, dass dieser spezifische steuerliche Schulungsthemen wie die Berechnung von Abschreibungen, die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Anschaffungskosten sowie die Nutzung von Kalkulationstools zur Renditeberechnung beinhaltete.