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Einkommensteueränderungen 2026 im Überblick

Ab 1. Januar 2026 gibt es im deutschen Einkommensteuerrecht viele Entlastungen: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt, der Einkommensteuertarif wird leicht verschoben und für arbeitende Rentner kommt eine neue steuerfreie Aktivrente. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das: Ein etwas höheres Netto und neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Für Arbeitnehmer und Familien:

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf EUR 12.348 im Jahr; bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

  • Das Kindergeld steigt auf EUR 259 monatlich und der Kinderfreibetrag wird auf EUR 9.756 angehoben, was Familien entlastet.
  • Aufwendungen für Unterhalt können bis zu EUR 12.348 jährlich abgesetzt werden
  • Die Pendlerpauschale beträgt nun ab dem ersten Kilometer 38 Cent.
  • Die Mobilitätsprämie für Fernpendler mit einem zu versteuernden Einkommen unter dem Freibetrag bleibt bestehen.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt von EUR 12,82 auf EUR 13,90. Dadurch wird bei einer 40-Stunden-Woche ein Bruttolohn von EUR 2.409,29 erreicht.
  • Da die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich auch hier die Grenze auf EUR 603 im Monat.

Für Rentner:

  • Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, wurde eine „Aktivrente“ eingeführt: Bis zu etwa EUR 2.000 Arbeitslohn im Monat können zusätzlich steuerfrei bleiben; andere Einkünfte (z. B. Vermietung, Minijob, Selbständigkeit) fallen nicht darunter.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat sollte prüfen, ob sich eine Weiterarbeit mit Aktivrente lohnt. Wichtig ist, sich bei der Personalabteilung oder einem Steuerberater zu erkundigen, wie der steuerfreie Aktivrenten-Betrag praktisch in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird und welche Folgen das für die Sozialversicherungsbeiträge hat.

Für das Ehrenamt:

  • Der Übungsleiterfreibetrag steigt von EUR 3.000 auf EUR 3.300.
  • Die Ehrenamtspauschale wird von EUR 840 auf EUR 960 erhöht.
  • E- Sport gilt nun als gemeinnützig
  • Und für Vereine wird die Freigrenze für steuerpflichtige Geschäfte auf EUR 50.000 erhöht.

2026 hält einige Steueränderungen bereit, die richtig genutzt steuerliche Entlastung bringen.

Für nähere Informationen oder einen persönlichen Termin steht Ihnen die SHP-Beratergruppe jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Know-how und schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.

Hinweis: Diese Publikation ist als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht eine ausführliche und detaillierte Beratung ersetzen.

Erscheinungsdatum:

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