Gesetzliche Grundlage
Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Grundstückserwerbe steuerfrei zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) und auch zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
Schwiegerkinder
Ausdrücklich im Gesetz erwähnt sind auch Grundstücksübertragungen zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Die Eigenschaft als Schwiegerkind hängt dabei nicht vom Fortbestand der Ehe ab.
Fazit
Erwirbt der Schwiegersohn das Grundstück, z. B. von der Schwiegermutter oder dem Schwiegervater, ist dieser Erwerb nach § 3 Nr. 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Schwiegertochter.
Stand: 25. Juni 2026
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie möchten mehr zu einem Thema erfahren? Unsere Kanzlei für Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung in Balingen, Hechingen und Albstadt im Zollernalbkreis ist gerne für Sie da!