ERBSCHAFTSTEUER – DER ALBTRAUM
Hohes Erbe – hohe Steuern? Nicht mit der richtigen Strategie. Wie Sie die Erbschaftsteuer legal vermeiden oder deutlich reduzieren können
Wer ein großes Vermögen erbt, erlebt nicht nur einen emotionalen Einschnitt – auch finanziell kann es schmerzhaft werden. Denn der Staat verlangt bei Erbschaften je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe Erbschaftsteuer – in der Spitze bis zu 50 Prozent. Bereits bei Erbschaften über 400.000 Euro können Kinder mit der Steuerpflicht konfrontiert werden. Wer ein größeres Vermögen erbt, muss im schlimmsten Fall einen siebenstelligen Betrag an das Finanzamt abführen.
Erbschaftsteuer: Wann wird sie fällig?
Sobald ein Erbe angetreten wird, stellt sich die Frage: Wie hoch ist die Steuerbelastung – und wann ist sie zu zahlen? Der Steuerbescheid kommt meist schneller als erwartet. Und das Problem: Die Erbschaftsteuer muss häufig in bar gezahlt werden – auch wenn sich das vererbte Vermögen beispielsweise in Immobilien befindet.
Die gute Nachricht: Es gibt Gestaltungswege
Niemand möchte, dass das über Jahrzehnte aufgebaute Familienvermögen in kurzer Zeit durch Steuerzahlungen schrumpft. Die gute Nachricht: Mit rechtzeitiger Planung lässt sich die Steuerlast bei der Vermögensnachfolge oft deutlich reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Dafür gibt es eine Reihe Strategien, die sich nach der individuellen Vermögensstruktur, dem Familiengefüge und den persönlichen Zielen richten. Vom vorweggenommenen Erbe über die Ausnutzung von Freibeträgen bis hin zur gestaffelten Vermögensübertragung oder Gründung einer Familiengesellschaft – wer klug plant, kann erheblich sparen.
Unsere Empfehlung: Frühzeitig planen, clever gestalten
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten seit vielen Jahren bei der steueroptimierten Vermögensnachfolge. Dabei verfolgen wir ein Ziel: Ihr Vermögen, das bereits versteuert wurde, soll beim Übergang an die nächste Generation nicht noch einmal über Gebühr belastet werden. Wir zeigen Ihnen bewährte Möglichkeiten, mit denen Sie Erbschaftsteuer vermeiden oder spürbar reduzieren können – individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
Lassen Sie sich von der SHP-Beratergruppe individuell beraten - Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir sind gerne für Sie da!
Hinweis: Diese Publikation ist als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht eine ausführliche und detaillierte Beratung ersetzen.
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