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Information zur dauerhaften Mehrwertsteuersenkung auf Speisen ab dem 01.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über eine wichtige steuerliche Änderung informieren, die unmittelbar bevorsteht und für alle Gastronomiebetriebe relevant ist.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt, wodurch die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt wird.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Speisen, unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt oder als Take-away bzw. Lieferdienst angeboten werden. Für Getränke bleibt der volle Steuersatz von 19 % bestehen.
Wichtiger Hinweis zur Frist: Die Zeit bis zur Inkrafttretung dieser Änderung ist extrem kurz bemessen. Die Umstellung muss bereits zum 1. Januar 2026 erfolgen, was Ihnen nur wenige Tage für die betriebliche Anpassung lässt.
Handlungsbedarf für betroffene Betriebe:
- Kassensysteme: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme und Software ordnungsgemäß und pünktlich auf den neuen Steuersatz von 7 % für Speisen (und 19 % für Getränke) umgestellt werden. Wenden Sie sich hierzu umgehend an Ihren Kassenanbieter oder Steuerberater.
- Speisekarten und Preisgestaltung: Überprüfen und aktualisieren Sie, falls notwendig, Ihre Speisekarten, Online-Auftritte und sonstigen Preislisten.
Bei sich ergebenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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