Meldepflicht für elektronische Kassensysteme – jetzt wird es ernst!
Eigentlich besteht bereits seit dem Jahr 2020 eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber der Finanzverwaltung. Die tatsächliche Umsetzung wurde jedoch mehrfach verschoben, da es an einem amtlichen Formular nebst elektronischem Übertragungsweg fehlte.
Das entsprechende Formular wurde letztes Jahr nunmehr veröffentlicht und auch die elektronische Datensatzübermittlung via Elster oder ERIC-Schnittstelle ist seit Januar 2025 möglich.
Was steckt hinter der Meldepflicht?
Steuerpflichtige, welche Geschäftsvorfälle mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, müssen
bestimmte Daten über das genutzte System dem für sie zuständigen Finanzamt melden. Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die Verwendung von elektronischen Kassensystemen. Durch die Meldepflicht möchte sich die Finanzverwaltung einen Überblick über die eingesetzten Systeme, deren Alter und die verwendete technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verschaffen.
Bis wann hat die Meldung zu erfolgen?
Die Meldung hat für alle vor dem 01.07.2025 angeschafften oder geleasten elektronischen Aufzeichnungssysteme bis zum 31.07.2025 zu erfolgen. Für künftige Anschaffungen nach dem 01.07.2025 hat die Meldung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Auch die Außerbetriebnahme entsprechender Kassensysteme ist dem Finanzamt künftig innerhalb eines Monats zu melden.
Welche Daten werden benötigt?
Neben allgemeinen Angaben zum Steuerpflichtigen bzw. zum Unternehmen werden folgende Daten abgefragt:
- Art des elektronischen Aufzeichnungssystems;
- Genutzte Software und deren aktuelle Version;
- Hersteller, Seriennummer und Modell;
- Datum der Anschaffung und der Inbetriebnahme;
- Zertifizierungs-ID, Seriennummer und Art/Bauform der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Werden mehrere Kassensysteme genutzt, so hat die Meldung für jede einzelne Kasse separat zu erfolgen. Die Mitteilung ist elektronisch über „Mein Elster“ oder die „ERIC-Schnittstelle“ vorzunehmen. Bei verspäteter Meldung drohen empfindliche Bußgelder. Daher empfehlen wir Ihnen, zeitnah mit der Registrierung ihrer Aufzeichnungssysteme zu beginnen.
Für nähere Informationen steht Ihnen die SHP-Beratergruppe jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Know-how und schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.
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