Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. In Deutschland kommen je nach Art der Ware oder der Dienstleistung der allgemeine Steuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % zur Anwendung.
Die Mehrwertsteuer wird dabei vom Entgelt bemessen. Das Entgelt entspricht dem Nettowarenwert bzw. dem Nettowert der sonstigen Leistung. Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich auf den Rechnungen auszuweisen. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen haben die Mehrwertsteuer an das Finanzamt zu bezahlen, wobei sie sich grundsätzlich jene Umsatzsteuer, die sie selbst in Rechnung gestellt bekommen, als Vorsteuer abziehen können.
Stand: 30.05.2018
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