Heizkostenzuschuss für Privathaushalte
In „Härtefällen“ Zuschuss bis zu EUR 2.000 sichern!
Der Ukraine-Krieg hat die Inflation und insbesondere die Energiekosten in die Höhe getrieben. Im Dezember 2022 einigte sich die Bundesregierung darauf, auch private Haushalte, die z.B. mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, zu entlasten. Doch während die Erdgaskunden die finanzielle Unterstützung automatisch über eine geminderte Gasrechnung bekommen, müssen die Heizöl- oder Pelletkunden selbst aktiv werden und einen Antrag stellen.
Bund und Länder haben sich am 30. März 2023 in einer Verwaltungsvereinbarung auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat auf seiner Homepage erste Fragen und Antworten bereitgestellt.
Die wesentlichen Eckpunkte sind:
Wer wird entlastet:
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, erhalten eine einmalige Entlastung für in 2022 angefallene Heizkosten (Härtefallhilfe). Entlastet werden Privathaushalte, deren Wohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird.
Entlastungszeitraum:
Rechnungen mit einem Lieferdatum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 können berücksichtigt werden.
Referenzpreise:
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
- Heizöl: 71 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
- Flüssiggas: 57 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
- Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
- Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
- Holzbriketts: 28 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inklusive Umsatzsteuer)
- Kohle/Koks: 36 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
Wie hoch ist die Erstattung:
Erstattet werden die Mehrkosten eines Privathaushalts für die geförderten Energieträger, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Wie wird die Erstattung berechnet:
0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).
Antragstellung:
Anträge können noch nicht gestellt werden. Die Freischaltung der Antragsplattform soll schnellstmöglich erfolgen; mit einem Start wird für Ende April/Anfang Mai 2023 gerechnet.
Antragsfrist:
Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie dann bis zum 20. Oktober 2023 stellen.
Zuständigkeit:
In Baden-Württemberg ist das Umweltministerium für die Umsetzung des Härtefallfonds zuständig.
Höchstbetrag:
Maximal können pro Haushalt 2.000 Euro ausgezahlt werden. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.
Beispiel Heizöl:
Referenzpreis: 0,71 Euro je Liter
-Wurde im Jahr 2022 Heizöl für 1,75 Euro je Liter gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 396 Euro (Bestellmenge 1.500 Liter).
-Wurde im Jahr 2022 Heizöl für 1,50 Euro je Liter gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt.
Beispiel Holzpellets:
Referenzpreis: 240 Euro je Tonne
-Wurden im Jahr 2022 Holzpellets für 800 Euro je Tonne gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 1.024 Euro (Bestellmenge 4 Tonnen).
-Wurden im Jahr 2022 Holzpellets für 500 Euro je Tonne gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt.
Bevor die Antragsplattformen freigeschaltet werden können, müssen in den Bundesländern nun noch die notwendigen Zustimmungsverfahren durchlaufen werden. Das Umweltministerium arbeitet daran, dass Privathaushalte diese Unterstützung schnellstmöglich und einfach beantragen können (Quelle: „Energiepreis und Entlastungen“ vom 03.04.2023 des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg).
Hinweis: Diese Publikation ist als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht eine ausführliche und detaillierte Beratung ersetzen.
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