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Immobilien in der Familie weitergeben -
klug planen, Steuern sparen, Frieden sichern
In vielen Familien stehen ähnliche Fragen im Raum: Die Eltern leben in einem Haus, das inzwischen zu groß geworden ist, während die nächste Generation dringend Wohnraum sucht. Eine Übertragung zu Lebzeiten kann für alle Beteiligten sinnvoll sein – emotional wie finanziell. Doch ohne sorgfältige Planung kann sie steuerliche und familiäre Konflikte nach sich ziehen.
Zentral sind die Freibeträge im Schenkungssteuerrecht. Jedes Elternteil kann seinem Kind innerhalb von zehn Jahren Vermögen im Wert von 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Sind beide Ehepartner Miteigentümer, lassen sich so Immobilienwerte von bis zu 800.000 Euro ohne Steuerbelastung weitergeben. Voraussetzung ist, dass die Freibeträge korrekt genutzt und zeitliche Vorgaben eingehalten werden.
Ist eine Immobilie nur einem Ehepartner zugeordnet, kann zunächst eine Übertragung auf den anderen erfolgen – steuerfrei, sofern es sich um das gemeinsam bewohnte Familienheim handelt. Als solches gilt ausschließlich der Lebensmittelpunkt der Familie. Erst danach folgt in einem weiteren Schritt die Schenkung an das Kind.
Wichtig: Die einzelnen Übertragungen müssen rechtlich unabhängig voneinander erfolgen. Wird eine sogenannte Kettenschenkung unterstellt, kann das Finanzamt steuerliche Vorteile versagen. Ein zeitlicher Abstand zwischen den Vorgängen schafft hier zusätzliche Sicherheit.
Den maßgeblichen Immobilienwert ermittelt das Finanzamt anhand von Vergleichsdaten ähnlicher Verkäufe. Liegt dieser Verkehrswert über den Freibeträgen, wird nur der darüberhinaus-gehende Betrag besteuert.
Viele Eltern möchten trotz Übergabe finanziell abgesichert bleiben; dieser Aspekt sollte insbesondere bei Mietobjekten Berücksichtigung finden. Häufig sichern Mieteinnahmen aus weiteren Objekten den Lebensunterhalt und decken Instandhaltungskosten. Eine Möglichkeit, Eigentum zu übertragen und dennoch Erträge zu behalten, ist der Nießbrauch. Dabei wird das Kind Eigentümer, die Eltern behalten jedoch das umfassende Nutzungsrecht und beziehen weiterhin die Mieten. Da der neue Eigentümer nicht frei über die Immobilie verfügen kann, reduziert sich der steuerlich relevante Wert der Schenkung – ein Vorteil für beide Seiten.
Neben steuerlichen Aspekten spielt die Gleichbehandlung von Geschwistern eine wichtige Rolle. Werden unterschiedliche Immobilien oder Vermögenswerte übertragen, sollten Ausgleichsregelungen transparent vereinbart werden. Auch zusätzliche Geldzuwendungen sind möglich, unterliegen jedoch wiederum den geltenden Freibeträgen.
Fazit:
Die vorweggenommene Vermögensübertragung bietet große Gestaltungsspielräume. Wer frühzeitig plant, rechtliche Details beachtet und offene Gespräche innerhalb der Familie führt, kann Vermögen steuerschonend weitergeben – und zugleich den familiären Zusammenhalt stärken.
Für nähere Informationen oder einen persönlichen Termin steht Ihnen die SHP-Beratergruppe jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Know-how und schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.
Hinweis: Diese Publikation ist als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht eine ausführliche und detaillierte Beratung ersetzen.
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