Steuern sparen mit einem Nießbrauchsrecht am Depot
Wer Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen sparen will, kann einen legalen Trick anwenden: den Nießbrauch. Der Begriff „Nießbrauch“ ist meist nur im Zusammenhang mit Immobilien geläufig. Vereinfacht funktioniert es so: die Eltern schenken zu Lebzeiten eine vermietete Wohnung an ihre Kinder und vereinbaren ein lebenslanges Nutzungsrecht daran. Die Kinder werden Eigentümer der Wohnung, die Eltern erhalten aber weiterhin die Miete.
Was viele nicht wissen: Mit Nießbrauch lassen sich auch Aktien und Wertpapierfonds steuersparend schenken. Die Kinder bekommen das Depot, die Eltern erhalten weiterhin die Zinsen und Dividenden.
Wie funktioniert das?
Der Kapitalwert des Nießbrauchs reduziert den vom Finanzamt herangezogenen Wert des übertragenen Vermögens. Auf diese Weise vergrößert sich der Spielraum für steuerfreie Übertragungen. In welchem Umfang hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Alter des Schenkers und dem Verwandtschaftsverhältnis der Beteiligten. Je jünger der Schenker ist, desto höher ist seine statistische Lebenserwartung und damit der Wert seines Nießbrauchsrechts, welcher vom Wert der Schenkung abgezogen werden kann.
Das Verwandtschaftsverhältnis spielt eine große Rolle bei den steuerlichen Freibeträgen, da es einen großen Unterschied macht, ob Ehegatte (Freibetrag 500.000,00 €), Kinder (Freibetrag 400.000,00 €), Enkel (Freibetrag 200.000,00 €) oder Lebensgefährte (Freibetrag 20.000,00 €) bedacht werden. Depots, die unter den Freigrenzen notieren, können also steuerfrei verschenkt werden – und das alle zehn Jahre.
Wie sich die Ersparnis durch Nießbrauch auswirkt, lässt sich am besten anhand von Beispielen aufzeigen:
Ein Vater, 50 Jahre alt, möchte seiner Tochter ein Wertpapierdepot mit einem Wert von einer Million Euro übertragen. Ohne Nießbrauchsdepot stehen der Tochter nur 400.000 € davon steuerfrei zu, die restlichen 600.000 € müsste sie mit ihrem Schenkungsteuersatz versteuern (der sich ebenfalls nach dem Grad des Verwandtschaftsverhältnisses richtet). Bleibt der Vater aber Nießbraucher, kommt auf den Freibetrag der Tochter noch der Kapitalwert des Nießbrauchs hinzu, der ebenfalls unversteuert bleibt. Je nach Jahresrendite könnte der Vater so einen Betrag von mehr als 1.000.000 € und damit das gesamte Depot, steuerfrei übertragen. Die Steuerersparnis: rund 90.000 €. Mit welcher Jahresrendite kalkuliert wird, hängt unter anderem von der Wertentwicklung des Depots in der Vergangenheit ab.
Ein weiteres Beispiel zeigt, wie sich ein Nießbrauchdepot auch bei kleineren Vermögen lohnen kann:
Ein 40-Jähriger will seiner Lebensgefährtin ein Depot im Wert von 50.000 € schenken. Ohne Nießbrauch müsste die Frau, der nur 20.000 € Freibetrag zustehen, 30.000 € versteuern und darauf 9.000 € Schenkungsteuer zahlen. Mit Nießbrauch und einer unterstellten Rendite von vier Prozent müsste die Frau keinen Cent zahlen, denn der Wert des Nießbrauchs übersteigt den Betrag, den sie zu versteuern hätte.
Bevor man sein Depot weitergibt, sollte man sich aber im Klaren darüber sein, wie der Nießbrauch im Detail gestaltet sein sollte, um für alle Fälle gerüstet zu sein. So sollte beispielsweise geklärt sein, ob dem Nießbrauchnehmer nur die ordentlichen Erträge, also Dividenden, Zinsen und andere Ausschüttungen zustehen oder auch die Kursgewinne. Es sollten auch Regeln für Notfälle wie den vorzeitigen Tod des Schenkers oder unvorhersehbare Entwicklungen wie eine kostenintensive Pflegesituation getroffen werden, etwa durch Rückfallklauseln oder Widerrufsrechte.
Es empfiehlt sich deshalb, professionellen Rat einzuholen um wichtige Details vertraglich festzuhalten. Gerne können Sie sich bei Interesse an uns wenden. Für nähere Informationen oder einen persönlichen Termin steht Ihnen die SHP-Beratergruppe jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Know-how und schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.
Hinweis: Diese Publikation ist als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht eine ausführliche und detaillierte Beratung ersetzen.
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